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Treppenlift Förderrechner

Mit Hilfe unseres Rechners ermitteln Sie mögliche Zuschussmöglichkeiten für einen Treppenlift. Es werden auch regionale Fördermittel mit einbezogen. Zudem gibt Ihnen der Förderrechner in der Zusammenfassung eine Empfehlung, falls eine Auswahl aus mehreren Fördermöglichkeiten besteht.

Pflegegrad

Wie viele Personen mit Pflegegrad wohnen in dem Haushalt?

Bitte nennen Sie nur die Anzahl der Personen, denen ein Pflegegrad zugewiesen wurde.

Wurde der Zuschuss auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bereits (ganz oder in Teilen) für andere Maßnahmen beansprucht? (zum Beispiel für einen Badumbau)

Bitte beachten Sie: Hat sich der Pflegegrad seit der letzten Maßnahme erhöht, so besteht in der Regel ein neuer Anspruch auf einen Zuschuss von 4.180 Euro.
Zu welcher Höhe wurde der Zuschuss bereits ausgeschöpft?

Regionale Förderprogramme

In welchem Bundesland leben Sie?

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Einige Förderprogramme haben bestimmte Voraussetzungen. Bitte beantworten Sie uns deshalb noch die folgenden Fragen.

Nur wenn mindestens eine der drei Aussagen auf Ihre Situation zutrifft, kommt ein Zuschuss der Pflegekasse für Sie in Betracht.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Zusammenfassung der Ergebnisse

Zuschuss der Pflegeversicherung
Bis zu
15.000€*

Auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben, kommt der Zuschuss der Pflegeversicherung (Zuschuss auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) in Betracht.

* Es handelt sich um die maximale Höhe. Kostet der Treppenlift weniger als die maximale 4.180 €, so entspricht der Zuschuss dem Kaufpreis.


Voraussetzungen
  • Der Antrag wird vor Beginn der Baumaßnahme gestellt.

Kombinierbarkeit
  • Nicht kombinierbar mit dem Investitionszuschuss der KfW.

Beantragung

Über den Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Ihrer Krankenkasse. Beachten Sie bitte, dass der Antrag vor der Installation des Lifts erfolgen muss.

Zuschuss der Pflegeversicherung

Auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben, kommt der Zuschuss der Pflegeversicherung leider nicht in Betracht.

KfW Investitionszuschuss
10% des Kaufpreises
(Maximal 5.000 €)

Auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben, kommt der Investitionszuschuss der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Betracht.


Voraussetzungen
  • Der Antrag wird vor Beginn der Baumaßnahme gestellt.

Kombinierbarkeit
  • Nicht kombinierbar mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung.
  • Nicht kombinierbar mit anderen Zuschüssen der kfW für die gleiche Maßnahme.

Beantragung

Über das Zuschussportal der KfW.

KfW Investitionszuschuss

Auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben, kommt der Investitionszuschuss der KfW leider nicht in Betracht.

KfW Förderkredit
Förderkredit ab 0,78%
(effektiver Jahreszins)

Auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben, kommt der Förderkredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Betracht.


Voraussetzungen
  • Der Antrag wird vor Beginn der Baumaßnahme gestellt.

Kombinierbarkeit
  • Nicht kombinierbar mit anderen Zuschüssen der kfW für die gleiche Maßnahme.

Beantragung

Der Kredit kann über die Hausbank beantragt werden.

KfW Förderkredit

Auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben, kommt der KfW Förderkredit leider nicht in Betracht.

Regionale Förderprogramme

Leider sind uns keine Förderprogramme für das Land Hessen bekannt.

Regionale Förderprogramme
50% des Kaufpreises
(Maximal 6.000 €)

Das Land Hessen erstattet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen 50% des Kaufpreises für einen Treppenlift.


Voraussetzungen
  • Das Objekt wird vom Eigentümer selbst, oder einem Angehörigen bewohnt.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.

Kombinierbarkeit
  • Grundsätzlich nicht kombinierbar mit anderen Fördermittel aus öffentlichen Haushalten. Stehen andere öffentliche Mittel für das gleiche Vorhaben zur Verfügung, so wird der Zuschuss des Landes Hessens entsprechend gekürzt.

Beantragung

Über die zuständige Wohnungsbauförderungsstelle (siehe Link unten).


Weitere Infos & Hinweise

Wohnungsbauförderungsstellen

WI Bank

Regionale Förderprogramme
10% des Kaufpreises
(In Ausnahmefällen bis zu 25%)

Die Stadt Mannheim unterstützt die Anschaffung eines Treppenlifts mit bis zu 10% des Kaufpreises.


Voraussetzungen
  • Das Vorhaben darf bei Antragsstellung noch nicht begonnen haben.
  • Das Objekt befindet sich im Stadtkreis Mannheim.
  • Ein bestehendes Mietverhältnis darf zur Durchführung der Maßnahme nicht gekündigt werden.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.

Beantragung

Über das Antragsfurmluar der Stadt Mannheim (siehe Link unten).


Weitere Infos & Hinweise

Antragsformular

Stadt Mannheim

Regionale Förderprogramme
Bis zu
10.000€

Die BayernLabo als Förderinstitut der BayernLB unterstützt die Anschaffung eines Treppenlifts mit bis zu 10.000 €. Es fällt ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von einem Prozent an.


Voraussetzungen
  • Einkommensgrenzen (siehe Link "Merkblatt" -> Anhang 1)
  • Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.
  • Es sind einige weitere Voraussetzungen zu beachten. Diese entnehmen Sie bitte den Merkblättern, welche Sie über das Staatsministerium (siehe Link unten) beziehen können.

Beantragung

Die Beantragung erfolgt über die Stadtverwaltungen bzw. die Landratsämter.


Weitere Infos & Hinweise

Bayerisches Staatsministerium

Merkblatt

Regionale Förderprogramme
Bis zu
15.000€

Das Land Hamburg unterstützt die Anschaffung eines Treppenlifts mit bis zu 15.000 €.


Voraussetzungen
  • Es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum.
  • Das Einkommen darf die Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung um nicht mehr als 70 % überschreiten.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.

Beantragung

Über den den IFB Hamburg (siehe Link unten)


Weitere Infos & Hinweise

IFB Hamburg

Einkommensvoraussetzungen

Regionale Förderprogramme
30% des Kaufpreises
(Maximal 4.500 €)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren mit einem Zuschuss über 30% der Kosten.


Voraussetzungen
  • Die Installation des Liftes muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung erfolgt sein.
  • Der Treppenlift wird in einem Gebäude installiert, welches überwiegend Wohnzwecken dient und deren Baufertigstellung länger als zwei Jahre zurückliegt.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.

Kombinierbarkeit
  • Nicht kombinierbar mit anderen Fördermitteln, außer dem Förderkredit der KfW.

Beantragung

Über einen Antrag bei dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (siehe Link unten).


Weitere Infos & Hinweise

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Regionale Förderprogramme
2.000€ oder 20% des Kaufpreises
(Maximal 5.000€)
Fördermittel aufgebraucht

Für dieses Förderprogramm stehen aktuell keine Mittel mehr zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich über die Links unten, wann wieder Anträge möglich sind.

Das Land Schleswig-Holstein fördert den Einbau eines Treppenlfites mit 2.000€ für selbstgenutztes Eigentum oder mit 20% der Investitionskosten für private Vermieter einer Immobilie.


Voraussetzungen
  • Der Kaufpreis muss mindestens 12.000€ (Eigentümer) bzw. 5.000€ (Vermieter) betragen.
  • Bei dem Objekt darf es sich nicht um eine Ferienwohnung oder einen Zweitwohnsitz handeln.
  • Bei Vermietern darf der Wohnungsbestand maximal 20 Wohnungen betragen.
  • Das Objekt muss sich in einer der Gemeinden (siehe Link unten) befinden oder die Kommune stellt eine Bestätigung gemäß den Förderbedingungen (siehe Antrag) aus
  • Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.

Kombinierbarkeit
  • Der Zuschuss darf mit allen Zuschüssen der kfW kombiniert werden!

Beantragung

Vor dem Antrag wird eine erste Prüfung durch einen Ortsverein der Haus & Grund durchgeführt (siehe Link unten).


Weitere Infos & Hinweise

Land Schleswig-Holstein

IB.SH (für Eigentümer)

Landesverband Haus & Grund Schleswig-Holstein

Gemeindeliste

Regionale Förderprogramme
80% des Kaufpreises
(Maximal 8.000€, bzw. 20.000€ bei Plattform- und Hubliften)

Das Land Sachsen bezuschusst Mieter und Eigentümer mit 80% des Kaufpreises eines Treppenliftes. Ist der Treppenliftnutzer Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, so können die restlichen 20% zusätzlich übernommen werden. Der Zuschuss gilt nicht für Mehrfamilienhäuser.


Voraussetzungen
  • Der Mieter bzw. Eigentümer muss dauerhaft in seiner Mobilität eingeschränkt sein und ein Umbau ist notwendig, um in der Wohnung weiter leben zu können.
  • Es darf sich nicht um einen Außenlift handeln.
  • Es gilt eine Höchstgrenze für die Wohnfläche:
    Bei Mietwohnraum:
    1 Person: 60 m², 2 Personen: 80 m², jede weitere Person, die im Haushalt lebt 15 m².
    Bei einer Eigentumswohnung:
    1 Person: 60 m², 2 Personen: 90 m², jede weitere Person, die im Haushalt lebt 20 m².
    Beim Eigenheim:
    bis 2 Personen: 110 m², jede weitere Person, die im Haushalt lebt 20 m².

Beantragung

Vor dem Antrag muss Kontakt zu einer Beratungsstellung aufgenommen werden (siehe Link unten). Diese prüft die Voraussetzungen und nimmt den Antrag entgegen.


Weitere Infos & Hinweise

SAB Sachsen

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