Mit Hilfe unseres Rechners ermitteln Sie mögliche Zuschussmöglichkeiten für einen Treppenlift. Es werden auch regionale Fördermittel mit einbezogen. Zudem gibt Ihnen der Förderrechner in der Zusammenfassung eine Empfehlung, falls eine Auswahl aus mehreren Fördermöglichkeiten besteht.
Auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben, kommt der Zuschuss der Pflegeversicherung (Zuschuss auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) in Betracht.
* Es handelt sich um die maximale Höhe. Kostet der Treppenlift weniger als die maximale 4.180 €, so entspricht der Zuschuss dem Kaufpreis.
Über den Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Ihrer Krankenkasse. Beachten Sie bitte, dass der Antrag vor der Installation des Lifts erfolgen muss.
Auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben, kommt der Zuschuss der Pflegeversicherung leider nicht in Betracht.
Auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben, kommt der Investitionszuschuss der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Betracht.
Über das Zuschussportal der KfW.
Auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben, kommt der Investitionszuschuss der KfW leider nicht in Betracht.
Auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben, kommt der Förderkredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Betracht.
Der Kredit kann über die Hausbank beantragt werden.
Auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben, kommt der KfW Förderkredit leider nicht in Betracht.
Leider sind uns keine Förderprogramme für das Land Hessen bekannt.
Das Land Hessen erstattet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen 50% des Kaufpreises für einen Treppenlift.
Über die zuständige Wohnungsbauförderungsstelle (siehe Link unten).
Die Stadt Mannheim unterstützt die Anschaffung eines Treppenlifts mit bis zu 10% des Kaufpreises.
Über das Antragsfurmluar der Stadt Mannheim (siehe Link unten).
Die BayernLabo als Förderinstitut der BayernLB unterstützt die Anschaffung eines Treppenlifts mit bis zu 10.000 €. Es fällt ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von einem Prozent an.
Die Beantragung erfolgt über die Stadtverwaltungen bzw. die Landratsämter.
Das Land Hamburg unterstützt die Anschaffung eines Treppenlifts mit bis zu 15.000 €.
Über den den IFB Hamburg (siehe Link unten)
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren mit einem Zuschuss über 30% der Kosten.
Über einen Antrag bei dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (siehe Link unten).
Für dieses Förderprogramm stehen aktuell keine Mittel mehr zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich über die Links unten, wann wieder Anträge möglich sind.
Das Land Schleswig-Holstein fördert den Einbau eines Treppenlfites mit 2.000€ für selbstgenutztes Eigentum oder mit 20% der Investitionskosten für private Vermieter einer Immobilie.
Vor dem Antrag wird eine erste Prüfung durch einen Ortsverein der Haus & Grund durchgeführt (siehe Link unten).
Das Land Sachsen bezuschusst Mieter und Eigentümer mit 80% des Kaufpreises eines Treppenliftes. Ist der Treppenliftnutzer Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, so können die restlichen 20% zusätzlich übernommen werden. Der Zuschuss gilt nicht für Mehrfamilienhäuser.
Vor dem Antrag muss Kontakt zu einer Beratungsstellung aufgenommen werden (siehe Link unten). Diese prüft die Voraussetzungen und nimmt den Antrag entgegen.